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Anlage KAP selbst gerechnet: sieben Prüfungen, bevor Sie die Zahl abgeben

Sie haben die Werte für Ihre Anlage KAP schon, aus einer Tabelle, einem Programm oder einem KI-Chat, und wollen wissen, ob Sie ihnen trauen können. Interactive Brokers behält keine Abgeltungsteuer ein und stellt keine Steuerbescheinigung aus; Kapitalerträge ohne Steuerabzug geben Sie selbst an (§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG). Jede Zahl, die Sie erklären, haben Sie oder Ihr Werkzeug selbst gerechnet, und ob sie stimmt, sieht man ihr nicht an.

Die sieben Prüfungen auf dieser Seite kommen ohne Fachwissen aus. Jede nennt, was Sie ansehen, woran Sie den Fehler erkennen, welche Regel dahintersteht, und wo Sie weiterlesen. Sie gelten für jede Zahl, gleich woher sie stammt, auch für eine aus Klyris.

Vorab: die Datei muss das ganze Bild enthalten

Bevor Sie eine Rechnung prüfen, prüfen Sie ihre Grundlage. Ein Export, der genau das Steuerjahr abdeckt, enthält die Eröffnungen der Positionen nicht, die Sie aus dem Vorjahr mitgenommen haben. Eine Schließung ohne Eröffnung findet keinen Einstandswert; je nach Werkzeug fällt das Ergebnis dann still heraus oder wird falsch gerechnet. Der Export muss deshalb weiter zurückreichen als das Steuerjahr, und er muss die Felder enthalten, die ein Werkzeug zum Prüfen braucht. Wie Sie Zeitraum und Felder wählen, steht in der Anleitung zum Flex-Query-Export; was die Live-Vorschau meldet, wenn etwas fehlt, auf der Seite zu den Fehlern beim Export.

1. Futures: ein Ergebnis je Glattstellung

  • Was Sie ansehen. Woraus die Futures-Summe gebildet wurde: aus einem Ergebnis je geschlossener Position, oder aus den täglichen Ausgleichsbuchungen auf dem Konto, oder aus dem Wert der Kontrakte.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Die Summe stammt aus Cash-Zeilen mit Tagesdatum statt aus Geschäften; oder die Beträge haben die Größe von Kontraktwerten (Preis mal Multiplikator), also Geld, das Ihr Konto nie berührt hat; oder eine Position, die im Steuerjahr geschlossen wurde, kommt gar nicht vor.
  • Warum. Der Gewinn aus einem Future ist der Differenzausgleich, die Netto-Differenz nach Ordergebühren, nicht der Nennwert (§ 20 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die während der Laufzeit geleisteten Zahlungen zählen zusammengefasst in einem Zeitpunkt, bei Glattstellung oder Fälligkeit; eine Erfassung je Handelstag sieht die Verwaltung nicht vor (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 36). Wer Tagesbuchungen addiert, kann beim Saldo richtig liegen und hat trotzdem keine brauchbare Aufteilung in Gewinne und Verluste; eine über den Jahreswechsel gehaltene Position landet zudem im falschen Jahr.
  • Weiterlesen. Futures in der Steuererklärung, mit dem Rechenbeispiel zum Nennwert.

2. Gewinne und Verluste getrennt, auf dem Vordruck des richtigen Jahres

  • Was Sie ansehen. Ob Ihre Rechnung neben dem Saldo auch die Summe der Verluste ausweist, und ob sie die Felder des amtlichen Vordrucks für genau dieses Steuerjahr verwendet.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Es gibt nur eine Nettozahl. Oder die Vorlage stammt aus einem früheren Jahr: Sie trägt einen Termingeschäftsverlust in ein eigenes Feld ein, das der Vordruck 2025 nicht mehr hat, oder sie kappt Verluste bei 20.000 Euro.
  • Warum. Der Vordruck fragt neben der Summe der Kapitalerträge ohne Steuerabzug auch die darin enthaltenen Verluste ab, ohne die Verluste aus Aktienverkäufen, die ihren eigenen Verrechnungskreis haben (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG). Ein Saldo kann stimmen, während die Verlustsumme falsch ist; das fällt erst auf, wenn beides dasteht. Das Jahressteuergesetz 2024 hat den 20.000-Euro-Höchstbetrag und den eigenen Verrechnungskreis für Termingeschäftsverluste ersatzlos aufgehoben, anwendbar in allen noch offenen Fällen (§ 52 Abs. 28 Satz 25 EStG); der Vordruck 2025 hat die eigenen Felder dafür gestrichen. Für 2026 liegt der amtliche Vordruck noch nicht vor.
  • Weiterlesen. Verlustverrechnung bei Termingeschäften und, für die Frage, ob ein früheres Jahr noch offen ist, Bescheid prüfen.

3. Optionen: jedes Ende richtig gebucht

  • Was Sie ansehen. Wie Ihre Rechnung mit Optionen umgeht, die nicht verkauft, sondern ausgeübt, zugeteilt oder verfallen sind, und in welchem Jahr eine Stillhalterprämie steht.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Die Prämie einer ausgeübten Kaufoption steht als Termingeschäftsverlust da. Eine Stillhalterprämie fehlt ganz: Im Flex-Export weist der Broker das Ergebnis einer zugeteilten Option mit null aus und rechnet die Prämie in das Aktiengeschäft; wer die realisierten Ergebnisse des Brokers addiert, verliert sie als eigenen Ertrag. Eine im Dezember vereinnahmte Prämie steht im Folgejahr, weil die Option erst dort verfiel.
  • Warum. Bei einer Ausübung mit Lieferung gibt es kein Termingeschäft: Die Prämie geht in die Anschaffungskosten der gelieferten Aktien ein (Call, BMF Rn. 22) oder wird beim Verkauf als Kosten berücksichtigt (Put, Rn. 29). Bei einer Zuteilung ist die Lieferung ein Aktiengeschäft zum Basispreis, und die Prämie bleibt Stillhalterprämie (Rn. 26 und 33), Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG im Jahr ihres Zuflusses (§ 11 Abs. 1 EStG).
  • Weiterlesen. Verlustverrechnung bei Optionen, mit allen Beendigungsarten für Käufer und Stillhalter.

Sie schreiben im November einen Call auf eine Aktie und erhalten 500 USD Prämie; im Januar wird die Option zugeteilt, Sie liefern die Aktien zum Basispreis. Die 500 USD sind Stillhalterprämie des Novembers, in Euro zum Kurs des Zuflusstags. Der Verkauf der Aktien im Januar ist ein eigenes Geschäft. Wer die Prämie stattdessen in den Verkaufserlös rechnet, erklärt sie ein Jahr zu spät und im Aktiengeschäft, dessen Verluste einen eigenen Verrechnungskreis haben (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).

4. ETFs und Fonds nicht in der Anlage KAP

  • Was Sie ansehen. Ob unter den Positionen ein ETF oder ein Fonds ist, gekauft und verkauft oder mit Ausschüttung, und wo Ihre Rechnung ihn hinlegt.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Ein ETF-Ergebnis oder eine ETF-Ausschüttung steht in der Anlage KAP zwischen Aktien und Dividenden. Ein US-Index-ETF sieht im Export aus wie eine Aktie.
  • Warum. Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds sind Investmenterträge (§ 16 Abs. 1 InvStG). Sie gehören in die Anlage KAP-INV, mit der dort vorgesehenen Teilfreistellung, nicht in die Anlage KAP. Welche Position ein Fonds ist, steht in der Instrumententabelle des Brokers (im Flex-Export der Abschnitt Financial Instrument Information); das Kürzel verrät es nicht.
  • Weiterlesen. Interactive Brokers und die deutsche Steuererklärung, was der Broker liefert und was Sie selbst einordnen.

5. Zinsen nur einmal

  • Was Sie ansehen. Die Summe der Guthabenzinsen in Ihrer Rechnung neben der Zinssumme aus dem Jahresauszug des Brokers.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Die Summe in der Rechnung ist etwa doppelt so hoch wie im Auszug.
  • Warum. Ein Flex-Export kann dieselbe Zinsgutschrift auf zwei Ebenen führen, einmal als Einzelbuchung und einmal als Zusammenfassung des Brokers, je nach den beim Export gewählten Optionen. Wer beide Ebenen addiert, zählt jede Gutschrift doppelt. Dieselbe Falle gibt es bei Dividenden und Quellensteuer. Guthabenzinsen sind Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; gezahlte Sollzinsen mindern sie nicht (§ 20 Abs. 9 EStG).

Der Jahresauszug weist 1.200 USD Guthabenzinsen aus, Ihre Rechnung 2.400 USD. Suchen Sie im Export nach der Spalte, die eine Zeile als Einzelbuchung oder als Zusammenfassung kennzeichnet; eine der beiden Reihen gehört beiseite, sonst ist jeder Betrag zweimal da.

6. Umrechnung je Vorgang, mit genanntem Kurs

  • Was Sie ansehen. Welchen Kurs Ihre Rechnung für die Umrechnung in Euro verwendet, und ob er zu jeder Position genannt ist.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Ein Jahresdurchschnittskurs oder der Kurs vom Tag des Exports für alles. Oder Euro-Beträge ohne Angabe, welcher Kurs von welchem Tag angewandt wurde; dann lässt sich kein einziger Betrag nachrechnen.
  • Warum. Bei Geschäften in fremder Währung werden Einnahmen und Anschaffungskosten je im Zeitpunkt ihres Geschäfts in Euro umgerechnet (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG); maßgeblich ist der Handelstag (BMF Rn. 85). Für den Differenzausgleich eines Futures heißt das: die Netto-Differenz einmal, am Tag der Glattstellung. Welchen Kurs Sie nehmen, ist eine Konvention, die Sie benennen sollten: Die Verwaltung nennt für Kapitalerträge in Fremdwährung den Devisenbriefkurs am Zuflusstag (Rn. 247), Klyris verwendet den EZB-Referenzkurs und weist die Abweichung aus. Zwischen EZB-Referenzkurs und Devisenbriefkurs desselben Tages liegt wenig; ein Durchschnittskurs über ein bewegtes Jahr weicht dagegen bei jedem einzelnen Geschäft ab.
  • Weiterlesen. Futures in der Steuererklärung, Abschnitt Währung, mit dem Beispiel zur lang gehaltenen Position.

7. Gegenrechnen: gegen den Broker, und ein zweites Mal

  • Was Sie ansehen. Drei Dinge. Ob die Ergebnisse je Position in Kontowährung zu dem passen, was der Broker selbst als realisiertes Ergebnis ausweist (im Flex-Export das Feld fifoPnlRealized). Ob eine einzelne Buchung das Jahresergebnis bestimmt. Und ob dieselbe Datei beim zweiten Durchlauf dieselben Werte ergibt.
  • Woran Sie den Fehler erkennen. Die Summe je Position weicht vom Broker ab, meist weil eine Eröffnung fehlt (siehe oben). Eine Zeile zum Preis 0 ohne Börse und ohne Vermerk zu Verfall, Zuteilung oder Ausübung trägt einen großen Teil des Ergebnisses; solche Zeilen sind häufig Buchungen des Brokers und kein Marktgeschäft. Oder der zweite Durchlauf liefert andere Zahlen als der erste.
  • Warum. Das realisierte Ergebnis des Brokers ist die einzige Zahl von außen, die Ihr Export mitbringt; stimmt Ihre Rechnung je Position damit überein, ist die Arithmetik belegt. Belegt ist damit nicht alles: Weist der Broker eine Buchung selbst als Ergebnis aus, bestätigt der Abgleich sie mit, deshalb die zweite Prüfung auf Ausreißer. Und eine Zahl, die beim Wiederholen anders ausfällt, ist kein Beleg, denn das Finanzamt kann Jahre später nachfragen, und dann muss dieselbe Datei dieselben Werte ergeben.
  • Weiterlesen. Die Live-Vorschau zeigt den Abgleich je Glattstellung an Ihrer eigenen Datei, ohne Anmeldung.

Was Klyris davon abdeckt

Klyris nimmt Ihren Flex-Query-Export von Interactive Brokers und rechnet so: jeden Future als Netto-Differenzausgleich, einmal zum EZB-Referenzkurs des Glattstellungstags umgerechnet; Gewinne und Verluste getrennt, den amtlichen Zeilen des jeweiligen Jahres zugeordnet, abgeglichen gegen die Vordrucke für VZ 2024 und VZ 2025; jedes Ende einer Option nach den Regeln oben, wobei es bei einer Ausübung oder Zuteilung die gelieferte Aktie zum Basispreis ansetzt und die Prämie der ausgeübten Option in das Aktiengeschäft einrechnet; Verkäufe von Aktien, die die Instrumententabelle als Stammaktie ausweist, getrennt nach Gewinn und Verlust in den Zeilen 20 und 23, noch nicht fachlich eingeschätzt; Fonds und ETFs aus der Instrumententabelle des Brokers erkannt, benannt und aus den Werten herausgehalten; jeder Euro-Betrag mit dem angewandten Kurs; und zu jeder Glattstellung der Abgleich gegen das realisierte Ergebnis, das der Broker selbst ausweist. Futures-Buchungen zum Preis 0 ohne Vermerk zum Lebenszyklus meldet es als Warnung, mit der Zeile und ihrem Anteil am Ergebnis; die Werte lässt es stehen, die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Dieselbe Datei ergibt mit derselben Engine-Version jedes Mal dieselben Werte, und auf jedem Dokument stehen die Version, eine Prüfsumme der Eingabe und eine Prüfsumme der angewandten Kurse.

Am ausgereiftesten für Termin- und Stillhaltergeschäfte, also Futures und Optionen. Aktienveräußerungen, Dividenden, Guthabenzinsen und anrechenbare US-Quellensteuer rechnet Klyris mit, noch nicht fachlich eingeschätzt. Fonds (Anlage KAP-INV) sind nicht enthalten. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; die Datei verlässt Ihr Gerät nicht.

Sie haben schon eine Zahl? Legen Sie Ihren Export ab und vergleichen Sie. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.

Zur Live-Vorschau

Rechtsgrundlagen

Die Grundlagen zum Nachlesen. Die Angaben beziehen sich auf Kapitalanlagen im Privatvermögen bei einem ausländischen Broker ohne inländische Zahlstelle.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG
Der Gewinn bei Termingeschäften, durch die ein Differenzausgleich oder ein durch eine veränderliche Bezugsgröße bestimmter Geldbetrag erlangt wird, gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Erfasst sind börsengehandelte Futures ebenso wie Optionen.
§ 20 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5 EStG
Satz 5: Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich abzüglich der Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang, also die Netto-Differenz nach Ordergebühren, nicht der Nennwert. Satz 1: bei nicht in Euro getätigten Geschäften werden Einnahmen und Anschaffungskosten je im Zeitpunkt ihres Geschäfts in Euro umgerechnet.
BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (GZ IV C 1 - S 2252/00075/016/070), Rn. 36
Futures: bei Glattstellung und bei Fälligkeit ist der Gewinn oder Verlust die Summe oder Differenz aller während der Laufzeit geleisteten Zahlungen, erfasst in einem Zeitpunkt; eine Erfassung je Handelstag sieht das Schreiben nicht vor.
BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 22, 26, 29 und 33
Optionen mit Lieferung des Basiswerts. Käufer: bei Ausübung eines Calls geht die Prämie in die Anschaffungskosten der gelieferten Aktien ein (Rn. 22), bei Ausübung eines Puts wird sie beim Verkauf der Aktien als Kosten berücksichtigt (Rn. 29). Stillhalter: die Zuteilung ist ein Aktiengeschäft zum Basispreis (Call: Verkauf, Rn. 26; Put: Kauf, Rn. 33), die Prämie bleibt Stillhalterprämie.
§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG
Stillhalterprämien für die Einräumung von Optionen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Glattstellungsgeschäft gezahlte Prämien sind im Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen (Fassung des Jahressteuergesetzes 2024).
§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG
Zuflussprinzip: Einnahmen sind im Kalenderjahr des Zuflusses bezogen. Eine Stillhalterprämie gehört in das Jahr, in dem sie vereinnahmt wurde, auch wenn die Option erst im Folgejahr endet.
§ 20 Abs. 6 Satz 1 bis 4 EStG
Verluste aus Kapitalvermögen sind nur innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechenbar und werden ohne Höchstbetrag vorgetragen (Satz 1 bis 3); Verluste aus der Veräußerung von Aktien mindern nur Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (Satz 4).
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.; Jahressteuergesetz 2024, Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387); § 52 Abs. 28 Satz 25 EStG
Der frühere 20.000-Euro-Höchstbetrag und der eigene Verrechnungskreis für Termingeschäftsverluste, ersatzlos aufgehoben und in allen noch offenen Fällen nicht mehr anzuwenden.
§ 16 Abs. 1 InvStG
Erträge aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen) sind Investmenterträge. Das gilt für die meisten ETFs, auch ausländischer Auflage; sie gehören in die Anlage KAP-INV, nicht in die Anlage KAP.
§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Guthabenzinsen des Brokers auf das Kontoguthaben fallen hierunter.
§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG
Kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitaleinkünften, an ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag. Gezahlte Soll- und Marginzinsen mindern die Kapitalerträge nicht.
BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 85
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Währungsumrechnung ist der Abschluss des obligatorischen Rechtsgeschäfts, also der Handelstag; ein Jahresdurchschnittskurs kommt im Schreiben nicht vor.
BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 247
Für Kapitalerträge in Fremdwährung nennt das Schreiben den Devisenbriefkurs am Tag des Zuflusses. Klyris verwendet den EZB-Referenzkurs und weist diese Abweichung im Steuerberater-Dossier aus.
§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG
Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Bei einem ausländischen Broker ohne inländische Zahlstelle ist das der Regelfall.

Klyris is a software tool, not tax advice.

Diese Seite beschreibt die allgemeine Rechtslage mit Stand September 2026, nicht Ihre persönliche steuerliche Situation. Wie ein einzelnes Geschäft bei Ihnen einzuordnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel besprechen Sie das mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.