Futures in der Steuererklärung: Differenzausgleich, Glattstellung und Verluste
Ein Future ist für die Einkommensteuer ein Termingeschäft (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG). Zu erklären ist die Differenz zwischen Eröffnung und Schließung, nicht der Nennwert, und zwar im Jahr der Glattstellung oder Fälligkeit. Interactive Brokers behält keine Abgeltungsteuer ein und stellt keine Steuerbescheinigung aus: Sie erklären jedes Geschäft selbst und rechnen es in Euro um.
Diese Seite erklärt Differenzausgleich, Glattstellung und Fälligkeit, Gebühren, Umrechnung und die Verluste seit dem Jahressteuergesetz 2024, jede Regel mit ihrer Fundstelle.
Was ein Future für § 20 EStG ist
Ein börsengehandelter Future verpflichtet Käufer und Verkäufer fest, anders als eine Option, nach Ablauf einer Frist einen Basiswert zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Einen Aktienindex kann niemand liefern; bei Fälligkeit tritt ein Barausgleich an die Stelle, die Differenz zwischen Kaufpreis des Kontrakts und Wert des Basiswerts (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 36).
Der Gewinn daraus gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG), für Long wie für Short. Ein leer verkaufter Future ist kein Stillhaltergeschäft, denn § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG erfasst nur Prämien für die Einräumung von Optionen. Optionen, auch Optionen auf Futures, enden anders; dazu die Seite zur Verlustverrechnung bei Optionen.
Alles hier gilt für Futures im Privatvermögen. Im Betriebsvermögen bleibt ein eigener Verrechnungskreis für Termingeschäftsverluste bestehen (§ 15 Abs. 4 Satz 3 EStG).
Der Differenzausgleich: die Netto-Differenz, nicht der Nennwert
Gewinn ist bei einem Termingeschäft der Differenzausgleich abzüglich der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit ihm stehen (§ 20 Abs. 4 Satz 5 EStG). Für Futures sagt das BMF-Schreiben: Gewinn oder Verlust ist die Summe oder Differenz aller während der Laufzeit geleisteten Zahlungen, erfasst bei Fälligkeit oder Glattstellung (Rn. 36). Die täglichen Ausgleichszahlungen auf Ihrem Konto (beim Broker: Variation Margin) zählen also zusammengefasst an einem Tag; eine Erfassung je Handelstag sieht das Schreiben nicht vor.
Der Nennwert des Kontrakts, Preis mal Multiplikator, kommt in dieser Rechnung nicht vor; Sie haben ihn nie bezahlt und nie erhalten. Klyris bucht deshalb jeden Future als Netto-Differenz und rechnet sie einmal in Euro um, zum EZB-Referenzkurs des Glattstellungstags.
Sie kaufen einen Micro-Indexfuture, 5 USD je Punkt, bei 5.000 Punkten und stellen ihn bei 5.100 glatt. Der Differenzausgleich ist 100 Punkte mal 5 USD, also 500 USD; zum EZB-Kurs des Glattstellungstags von 1,0800 USD je Euro sind das 462,96 EUR vor Gebühren. Der Nennwert (25.000 USD bei Eröffnung, 25.500 USD bei Schließung) hat Ihr Konto nie berührt. Wer ihn trotzdem je zum Kurs seines Tages umrechnet (Eröffnung 1,1000: 22.727,27 EUR; Schließung 1,0800: 23.611,11 EUR), kommt auf 883,84 EUR Gewinn, davon 420,88 EUR reine Währungsrechnung auf Geld, das Sie nie hatten.
Glattstellung oder Fälligkeit: ein Zeitpunkt, ein Ergebnis
Ob Sie den Kontrakt vor dem Verfall glattstellen oder bis zur Fälligkeit halten, ändert am Ergebnis nichts (BMF Rn. 36). Tag der Glattstellung ist der Handelstag des Gegengeschäfts (BMF Rn. 85, entsprechend angewandt). Das Steuerjahr ist damit das Jahr der Glattstellung oder Fälligkeit; Klyris erfasst das Ergebnis im Schließungsjahr.
Welche Eröffnung zu welcher Schließung gehört, sagt das Gesetz für Futures nicht; die FIFO-Regel des § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG gilt nur für Wertpapiere in Sammelverwahrung. Klyris paart jede Schließung mit dem ältesten offenen Kontrakt desselben Instruments (gleicher Kontrakt, gleicher Fälligkeitsmonat) und benennt das im Steuerberater-Kurzbrief als Konvention. Sie entscheidet nur über das Jahr eines Ergebnisses, nicht über das Gesamtergebnis eines ganz geschlossenen Bestands. Mehr dazu auf der Seite zu FIFO bei Optionen und Futures.
Multiplikator und Micro-Kontrakte
Der Zahlungsstrom eines Beins ist Preis mal Multiplikator mal Menge; der Multiplikator kommt aus dem Feld multiplier des Flex-Exports. Micro-Kontrakte sind steuerlich dieselben Termingeschäfte wie Standardkontrakte, nur kleiner, und ein Multiplikator kann auch unter 1 liegen.
Dieselbe Bewegung von 100 Punkten ist bei einem Micro-Indexfuture mit Multiplikator 5 ein Differenzausgleich von 500 USD, bei einem Standardkontrakt mit Multiplikator 50 einer von 5.000 USD; zehn Micro-Kontrakte und ein Standardkontrakt ergeben denselben Betrag. Klyris weist jede geschlossene Position mit Menge und Multiplikator aus; zehn Micro-Kontrakte, in einem Geschäft eröffnet und geschlossen, sind eine Zeile mit der Menge 10.
Gebühren: was den Gewinn mindert und was nicht
Die Ordergebühren der Eröffnung und der Schließung stehen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft und mindern den Differenzausgleich (§ 20 Abs. 4 Satz 5 EStG). Alles andere trifft das Abzugsverbot: Tatsächliche Werbungskosten sind bei Kapitaleinkünften nicht abziehbar, an ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Soll- und Marginzinsen, Verwahrentgelte und Kontogebühren mindern die Kapitalerträge deshalb nicht.
Klyris zieht von einem Termingeschäft nur die Ordergebühren der beiden Beine ab (Feld ibCommission), jede zum EZB-Kurs ihres eigenen Handelstags umgerechnet.
Im Beispiel von oben kosten Eröffnung und Schließung je 2,10 USD, zum Kurs des jeweiligen Tages (1,1000 bzw. 1,0800 USD je Euro) 1,91 EUR und 1,94 EUR, zusammen 3,85 EUR. Der steuerliche Gewinn ist 462,96 EUR minus 3,85 EUR, also 459,11 EUR. Die Marginzinsen des Monats und die Gebühr für den Kursdatenfeed bleiben außen vor.
Währung: einmal umrechnen, am Glattstellungstag
Bei Veräußerungsgeschäften sind Einnahmen und Anschaffungskosten je im Zeitpunkt ihres Geschäfts in Euro umzurechnen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG); maßgeblich ist der Handelstag, an dem das obligatorische Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (BMF Rn. 85). Für den Differenzausgleich hat § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG keinen eigenen Umrechnungs-Halbsatz, und Rn. 36 schweigt dazu. Klyris wendet den Grundsatz entsprechend an: die Netto-Differenz einmal zum EZB-Referenzkurs des Glattstellungstags, gestützt auf das Realisationsprinzip und Rn. 85, als Konvention. Jede Ausgleichszahlung einzeln umzurechnen gibt der Flex-Export nicht her; er enthält keine tägliche Settlement-Reihe.
Auch der Kurs ist eine Konvention. Das BMF-Schreiben nennt für Kapitalerträge in Fremdwährung den Devisenbriefkurs am Tag des Zuflusses (Rn. 247); nach Lesart von Klyris richtet sich das an die inländische auszahlende Stelle beim Steuerabzug (§ 44 EStG), nicht an die Veranlagung eines Privatanlegers mit ausländischem Broker ohne inländische Zahlstelle. Klyris nimmt den EZB-Referenzkurs, einen reproduzierbaren Mittelkurs, und weist die Abweichung im Kurzbrief aus.
Bei kurzer Haltedauer fällt die Wahl des Tages kaum ins Gewicht. Wurde eine Position mindestens 91 Tage gehalten und hat sich der Kurs über die Laufzeit um mindestens 3 % bewegt, warnt Klyris, nennt beide Kurse und den Euro-Unterschied und lässt den Betrag stehen; das Steuerjahr ist davon nie betroffen.
Sie halten einen Kontrakt vom 15. Januar bis zum 20. August, 217 Tage, und stellen ihn mit plus 500 USD glatt. Kurse in Euro je US-Dollar: 0,90 am Eröffnungstag, 0,96 am Glattstellungstag, eine Bewegung von 6,7 %. Die 500 USD sind zum Glattstellungstag 480,00 EUR, zum Eröffnungstag wären es 450,00 EUR. Klyris setzt 480,00 EUR an und nennt in der Warnung beide Kurse und den Unterschied von 30,00 EUR.
Verluste aus Futures: der Deckel ist weg
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen weder mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen noch nach § 10d EStG abgezogen werden; sie mindern die Kapitaleinkünfte der Folgejahre, und das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlust gesondert fest (§ 20 Abs. 6 Satz 1 bis 3 EStG). Ein Futures-Verlust mindert dort alle positiven Kapitalerträge, Aktiengewinne eingeschlossen; Aktienverluste mindern nur Aktiengewinne (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG).
Für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2023 galt ein Höchstbetrag von 20.000 Euro im Jahr und ein eigener Verrechnungskreis für Termingeschäftsverluste (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.). Das Jahressteuergesetz 2024 (Gesetz vom 02.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) hat beides ersatzlos aufgehoben, anwendbar in allen noch offenen Fällen (§ 52 Abs. 28 Satz 25 EStG). Ausgelöst hat das der Bundesfinanzhof, der im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel äußerte (Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23). Offen ist ein Fall, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist, etwa unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder mit laufendem Einspruch; ob das bei Ihnen zutrifft, gehört zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Mehr dazu auf den Seiten Bescheid prüfen und Verlustverrechnung bei Termingeschäften.
Klyris wendet keinen Höchstbetrag an. Ob und wie weit ein Verlust verrechnet wird, hängt von Ihren gesamten Kapitalerträgen ab, und die können außerhalb des Broker-Exports liegen.
In einem Jahr stehen 12.000 Euro Verlust aus Futures gegen 4.000 Euro Gewinn aus anderen Futures und 3.000 Euro andere Kapitalerträge, etwa Zinsen und Dividenden. Der Verlust mindert beides; 5.000 Euro bleiben als gesondert festgestellter Verlust für das Folgejahr (§ 20 Abs. 6 Satz 2 und 3 EStG). Bis VZ 2023 zählten Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 Euro im Jahr und nur gegen Gewinne aus Termingeschäften und Stillhalterprämien; die 3.000 Euro anderen Kapitalerträge wären voll steuerpflichtig geblieben.
Offene Positionen am Jahresende sind Bestand, kein Ergebnis
Ein am 31.12. offener Future ist nicht realisiert. Die täglichen Ausgleichszahlungen sind geflossen, steuerlich zählen sie aber erst summiert bei Glattstellung oder Fälligkeit (BMF Rn. 36), auch wenn der Broker zum Jahresende einen unrealisierten Gewinn oder Verlust anzeigt. Klyris zeigt die zum Stichtag offenen Kontrakte als Bestand, nur zur Darstellung; in die Werte fließen sie nie ein. Die später geschlossene Position erscheint als realisierte Zeile ihres Schließungsjahres: zwei Zeitpunkte, keine Doppelzählung. Der Export muss deshalb die Eröffnungen der im Steuerjahr geschlossenen Positionen enthalten; wie Sie den Zeitraum wählen, steht in der Anleitung zum Flex-Query-Export.
Sie eröffnen am 28. Dezember 2025 einen Kontrakt und stellen ihn am 5. Januar 2026 glatt. In der Anlage KAP 2025 taucht er nicht auf, am 31.12.2025 steht er im Bestand; das gesamte Ergebnis samt der Ausgleichszahlungen aus dem Dezember gehört in die Anlage KAP 2026 (Rn. 36). Wer für 2026 erst ab dem 1. Januar exportiert, hat die Eröffnung nicht in der Datei. Enthält der Export die Felder openCloseIndicator oder fifoPnlRealized, meldet Klyris die Schließung ohne Eröffnungsgeschäft vor den Zahlen; ohne diese Felder kann es eine unvollständige Datei nicht erkennen.
Was das für Ihre Anlage KAP heißt
Bei Interactive Brokers gibt es keine inländische Zahlstelle; Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung an (§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG). Für die Erklärung 2025, die Sie 2026 abgeben, gelten die Regeln dieser Seite.
Klyris nimmt Ihren Flex-Query-Export von Interactive Brokers, bucht jeden Future als Netto-Differenzausgleich zum EZB-Referenzkurs des Glattstellungstags abzüglich der Ordergebühren beider Beine, ordnet ihn dem Schließungsjahr zu und legt die Herleitung Position für Position daneben: Broker-Zeile, EZB-Referenzkurs, Methode. Die Werte ordnet es den amtlichen Zeilen der Anlage KAP des jeweiligen Jahres zu, abgeglichen gegen die Vordrucke für VZ 2024 und VZ 2025. Bei der Entwicklung wurden die Futures-Ergebnisse auf echten Kontodaten je Glattstellungsgeschäft mit dem realisierten Ergebnis abgeglichen, das IBKR selbst ausweist (Feld fifoPnlRealized). Am ausgereiftesten für Termingeschäfte (Futures). Optionen und Aktien sind nur teilweise abgedeckt. Nicht enthalten: Dividenden, Zinsen, ausländische Quellensteuer und Fonds (Anlage KAP-INV). Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; die Datei verlässt Ihr Gerät nicht.
Probieren Sie es mit Ihrer eigenen Datei oder mit Beispieldaten. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.
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Die Warnung bei lang gehaltenen Positionen und der Bestand zum Stichtag stehen direkt im Ergebnis; jede angewandte Konvention steht mit ihrer Rechtsgrundlage im Steuerberater-Kurzbrief.
Klyris kostet 249 € je Steuerjahr. Derzeit gebe ich 10 Plätze kostenfrei ab, für ein Steuerjahr Ihrer Wahl. Im Gegenzug wünsche ich mir eine Rückmeldung. Tragen Sie sich ein, dann melde ich mich persönlich.
Rechtsgrundlagen
Die Grundlagen zum Nachlesen. Die Angaben beziehen sich auf Futures im Privatvermögen.
- § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG
- Der Gewinn bei Termingeschäften, durch die ein Differenzausgleich oder ein durch eine veränderliche Bezugsgröße bestimmter Geldbetrag erlangt wird, gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Erfasst sind börsengehandelte Futures ebenso wie Optionen.
- § 20 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5 EStG
- Gewinnermittlung. Satz 5: Gewinn bei einem Termingeschäft ist der Differenzausgleich abzüglich der Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang, also die Netto-Differenz nach Ordergebühren, nicht der Nennwert. Satz 1: bei nicht in Euro getätigten Veräußerungsgeschäften werden Einnahmen und Anschaffungskosten je im Zeitpunkt ihres Geschäfts in Euro umgerechnet; Klyris wendet diesen Grundsatz auf den Differenzausgleich entsprechend an.
- § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG
- Die gesetzliche FIFO-Fiktion gilt nur für Wertpapiere in Sammelverwahrung. Für Futures ist die Paarung von Eröffnung und Schließung nach FIFO eine Konvention, die Klyris anwendet und im Steuerberater-Kurzbrief so benennt.
- § 20 Abs. 6 Satz 1 bis 4 EStG
- Verluste aus Kapitalvermögen sind nur innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechenbar (Satz 1), werden ohne Höchstbetrag in die Folgejahre vorgetragen und gesondert festgestellt (Satz 2 und 3, § 10d Abs. 4 EStG sinngemäß); der eigene Kreis für Aktienverluste bleibt (Satz 4).
- § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.; Jahressteuergesetz 2024, Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387); § 52 Abs. 28 Satz 25 EStG
- Der frühere 20.000-Euro-Höchstbetrag und der eigene Verrechnungskreis für Termingeschäftsverluste (Veranlagungszeiträume 2021 bis 2023), ersatzlos aufgehoben und in allen noch offenen Fällen nicht mehr anzuwenden.
- BFH, Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 (AdV)
- Ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Beschränkung der Termingeschäftsverluste, geäußert im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung; der Auslöser der Gesetzesänderung.
- § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG
- Kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitaleinkünften, an ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag. Marginzinsen, Verwahrentgelte und Kontogebühren mindern den Differenzausgleich nicht; abziehbar sind nur die Aufwendungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem einzelnen Termingeschäft (Abs. 4 Satz 5).
- § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG
- Steuerpflichtige Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Bei einem ausländischen Broker ohne inländische Zahlstelle ist das der Regelfall.
- § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG
- Die eigene, weiterhin bestehende Beschränkung für Termingeschäftsverluste im Betriebsvermögen. Diese Seite betrifft nur das Privatvermögen.
- BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (GZ IV C 1 - S 2252/00075/016/070), Rn. 36 und 37
- Futures: bei Glattstellung und bei Fälligkeit ist der Gewinn oder Verlust die Summe oder Differenz aller während der Laufzeit geleisteten Zahlungen, erfasst in einem Zeitpunkt; eine Erfassung je Handelstag sieht das Schreiben nicht vor. Wird der Basiswert geliefert, sind die Zahlungen und Nebenkosten beim Käufer Anschaffungskosten des Basiswerts. Rn. 37 erstreckt das auf Forwards.
- BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 85
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Währungsumrechnung ist der Abschluss des obligatorischen Rechtsgeschäfts, also der Handelstag. Formuliert für Veräußerung und Einlösung; Klyris wendet ihn auf das Termingeschäft entsprechend an.
- BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 247
- Für Kapitalerträge in Fremdwährung nennt das Schreiben den Devisenbriefkurs am Tag des Zuflusses. Klyris verwendet stattdessen den EZB-Referenzkurs und weist diese Abweichung im Kurzbrief aus.
Klyris is a software tool, not tax advice.
Diese Seite beschreibt die allgemeine Rechtslage mit Stand September 2026, nicht Ihre persönliche steuerliche Situation. Wie ein einzelnes Geschäft bei Ihnen einzuordnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel besprechen Sie das mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.