Interactive Brokers und die deutsche Steuererklärung: was der Broker liefert und was Sie selbst erklären
Interactive Brokers liefert Rohdaten und keine steuerliche Einordnung nach deutschem Recht. Auf Termingeschäfte, Stillhalterprämien, Aktienverkäufe, Zinsen und Dividenden ausländischer Aktien behält der Broker keine deutsche Kapitalertragsteuer ein, und eine Steuerbescheinigung kommt nicht. Kapitalerträge, die keinem Steuerabzug unterlegen haben, geben Sie selbst in der Einkommensteuererklärung an (§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG), in der Anlage KAP.
Diese Seite zeigt, was der Broker nicht erledigt, was Sie selbst tun müssen und was Klyris heute abdeckt.
Was Interactive Brokers nicht macht
Bei einem deutschen Depot erledigt die Bank vier Dinge, die Sie kaum bemerken. Bei einem ausländischen Broker ohne inländische Zahlstelle fehlen alle vier, denn das Gesetz legt sie einer inländischen Stelle auf.
| Punkt | Bei einer inländischen Bank | Bei Interactive Brokers |
|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | Die Bank behält sie als auszahlende Stelle ein (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 9 und 11, § 44 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Nr. 1 EStG). | Kein Abzug auf Termingeschäfte, Stillhalterprämien, Aktienverkäufe, Zinsen und Dividenden ausländischer Aktien. Die Steuer setzt das Finanzamt im Bescheid fest (§ 32d Abs. 3 Satz 2 EStG). |
| Steuerbescheinigung | Die Bank stellt sie auf Verlangen nach amtlichem Muster aus (§ 45a Abs. 2 Satz 1 EStG), umgangssprachlich die Jahressteuerbescheinigung. | Keine. Ihr Nachweis sind der Export und die Aufstellung, die Sie daraus machen. |
| Verlusttöpfe und Verlustbescheinigung | Die Bank verrechnet Verluste im Kalenderjahr und bescheinigt den nicht ausgeglichenen Rest auf Verlangen (§ 43a Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 EStG). | Keine Töpfe, keine Bescheinigung. Ein Verlust erreicht das Finanzamt nur über Ihre Erklärung. |
| Freistellungsauftrag | Die Bank stellt Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag vom Abzug frei (§ 44a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). | Es gibt keine zum Abzug verpflichtete Stelle, an die er sich richten könnte. Der Sparer-Pauschbetrag wird erst in der Veranlagung abgezogen (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). |
Was der Broker liefert, ist der Flex-Query-Export: eine XML-Datei mit jeder Ausführung als eigener Zeile und, wenn Sie das Feld fifoPnlRealized angekreuzt haben, dem realisierten Ergebnis je Glattstellung, wie der Broker selbst es ausweist, in Handelswährung und nicht in Euro. Das Activity Statement als PDF lässt sich dagegen nicht nachrechnen. Die Einrichtung steht in der Anleitung zur Flex Query.
Sie schließen 2025 eine Futures-Position mit 2.000,00 USD Nettodifferenz. Eine inländische Bank würde den Betrag in Euro umrechnen, mit Ihren übrigen Erträgen verrechnen und die Steuer einbehalten. Bei Interactive Brokers stehen die 2.000,00 USD auf dem Konto, ohne Abzug. Zum angenommenen EZB-Kurs von 1,0800 sind das 1.851,85 Euro (Zeitpunkt: BMF Rn. 36; Umrechnung: Klyris-Konvention). Die Einkommensteuer darauf, 25 Prozent gleich 462,96 Euro vor Solidaritätszuschlag, Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnung, setzt erst das Finanzamt im Bescheid fest (§ 32d Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 EStG). Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, der auf diese Steuer unabhängig von der Freigrenze anfällt (§ 4 Satz 1, § 3 Abs. 3 Satz 2 SolzG 1995), und gegebenenfalls Kirchensteuer (§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG).
Was im Konto liegt und wie es einzuordnen ist
Ein einziges Konto erzeugt in einem Jahr leicht fünf oder sechs Arten von Kapitalerträgen, jede mit eigener Fundstelle.
| Was | Einordnung |
|---|---|
| Futures und Optionen auf Futures | Termingeschäft (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG). Die Ausgleichszahlungen der Laufzeit werden zusammengefasst und bei Glattstellung oder Fälligkeit als ein Differenzausgleich erfasst (BMF vom 14.05.2025, Rn. 36), abzüglich der Kommission (§ 20 Abs. 4 Satz 5 EStG). |
| Gekaufte Optionen | Termingeschäft. Verkauf: Erlös abzüglich Prämie (Nr. 3 Buchst. b). Wertloser Verfall: die Prämie ist Verlust (BMF Rn. 27 und 32; BFH IX R 48/14). Ausübung mit Lieferung: kein Termingeschäft; beim Call geht die Prämie in die Anschaffungskosten der Aktien (Rn. 22), beim Put wird sie beim Verkauf der Aktien als Aufwand berücksichtigt (Rn. 29). |
| Geschriebene Optionen (Stillhalter) | Die Prämie ist im Jahr des Zuflusses Einnahme (§ 20 Abs. 1 Nr. 11, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Ein Rückkauf mindert sie für Zahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2024 im Zahlungsjahr; bis 2023 galt BFH VIII R 27/21. Bei Zuteilung bleibt die Prämie Stillhalterprämie, die Lieferung ist ein Aktiengeschäft zum Basispreis (Rn. 26 und 33). |
| Aktienverkäufe | Gewinn aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Verluste daraus sind nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG), auch bei Aktien aus zugeteilten oder ausgeübten Optionen. |
| Dividenden ausländischer Aktien | Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Die US-Quellensteuer ist nach dem Abkommen auf 15 Prozent begrenzt (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA-USA); mit Entlastung an der Quelle über das Formular W-8BEN behält der Broker 15 Prozent ein. Das Finanzamt rechnet die festgesetzte und gezahlte, um den Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer an, höchstens 25 Prozent je Ertrag (§ 32d Abs. 5 Satz 1 EStG; BMF Rn. 148). Mehr einbehaltene Steuer ist in den USA zurückzufordern. |
| Guthabenzinsen | Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). |
| Fonds und ETF | Investmenterträge (§ 16 Abs. 1 InvStG). Sie gehören in die Anlage KAP-INV, nicht zu den Dividenden. |
Die Kommission des einzelnen Geschäfts gehört zu dessen Ergebnis, weil sie im unmittelbaren Zusammenhang mit ihm steht (§ 20 Abs. 4 Satz 1 und 5 EStG). Laufende Gebühren, Verwahrentgelte, Soll- und Marginzinsen sind dagegen Werbungskosten, und die sind nicht abziehbar (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG; BMF Rn. 150; BFH VIII R 13/13). An ihre Stelle tritt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung.
Fünf Vorgänge in einem Jahr: eine Futures-Position mit 3.000 USD Nettodifferenz, ein geschriebener Call mit 500 USD Prämie, ein Aktienverkauf mit 400 USD Gewinn, eine US-Dividende von 100 USD, von der der Broker 15 USD Quellensteuer einbehalten hat, und 40 USD Guthabenzinsen. Das sind fünf Erträge mit fünf Fundstellen. Jeden rechnen Sie einzeln zum Kurs seines Tages in Euro um, die Dividende samt der anrechenbaren Steuer von höchstens 15 USD. Einen einzigen Betrag "Gewinn 2025" kennt das Steuerrecht nicht.
Wie jedes Ende einer Option einzuordnen ist, für Käufer und für Stillhalter, erklärt die Seite zur Verlustverrechnung bei Optionen.
Was Sie selbst tun müssen
- Alles erklären. Jeden Kapitalertrag ohne Steuerabzug geben Sie in der Anlage KAP an (§ 32d Abs. 3 Satz 1 EStG); eine Veranlagung findet dann in jedem Fall statt (Satz 3).
- In Euro umrechnen. Erlös und Anschaffungskosten rechnen Sie jeweils zum Zeitpunkt ihres Geschäfts um (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG), maßgeblich ist der Handelstag (BMF vom 14.05.2025, Rn. 85). Die Währungsentwicklung zwischen den beiden Tagen ist Teil des steuerlichen Ergebnisses.
- Belege beschaffen und aufbewahren. Einen Sachverhalt im Ausland klären Sie selbst auf und beschaffen die Beweismittel (§ 90 Abs. 2 Satz 1 AO); Urkunden legen Sie auf Verlangen vor (§ 97 Abs. 1 Satz 1 AO). Ausländische Einkünfte und gezahlte ausländische Steuern weisen Sie durch Urkunden nach, und für fremdsprachige Unterlagen kann das Finanzamt eine beglaubigte Übersetzung verlangen (§ 68b EStDV). Der Export und die Herleitung daraus sind diese Belege; ob sie genügen, entscheidet das Finanzamt in der Veranlagung.
Welchen Kurs Sie nehmen, sagt das Gesetz nicht. Die Verwaltung nennt den Devisenbriefkurs am Zuflusstag (BMF Rn. 247), und diese Vorgabe bindet die inländische auszahlende Stelle beim Steuerabzug. Klyris rechnet mit dem EZB-Referenzkurs des Handelstags und weist das in jedem Dokument als Konvention aus, zum Abstimmen mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Bei Futures rechnet Klyris die Nettodifferenz einmal um, zum Kurs des Glattstellungs- oder Fälligkeitstags. Dass es die Nettodifferenz ist und wann sie anfällt, folgt aus § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG und BMF Rn. 36. Die Umrechnungsbasis regelt Rn. 36 nicht, denkbar wäre auch die Umrechnung jeder Nachschusszahlung zu ihrem Tag, deshalb weist Klyris auch das als Konvention aus.
Sie kaufen Aktien für 10.000 USD, angenommener EZB-Kurs 1,0850, das sind 9.216,59 Euro Anschaffungskosten. Später verkaufen Sie für 10.000 USD bei angenommenem Kurs 1,1600, das sind 8.620,69 Euro Erlös. In Dollar haben Sie nichts verdient, steuerlich ist es ein Verlust von 595,90 Euro, weil Sie jedes Bein zu seinem eigenen Tag umrechnen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Bei Futures ist es nur die Nettodifferenz, einmal umgerechnet zum Glattstellungstag, wie die 2.000,00 USD im ersten Beispiel.
Die Erklärung geben Sie spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ab, in der Regel also bis zum 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Ist eine steuerberatende Person mit der Erstellung beauftragt, gilt der letzte Tag des Februars des zweiten Folgejahres, vorbehaltlich des Absatzes 4 (§ 149 Abs. 3 AO). Für das Steuerjahr 2025 nennt das Einführungsgesetz keine Verlängerung mehr (Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO).
Der Zeitraum des Exports muss die Eröffnungsgeschäfte der Positionen enthalten, die Sie im Steuerjahr geschlossen haben, sonst fehlt deren Ergebnis in den Zahlen.
Verluste ohne Verlusttopf
Ohne Verlusttöpfe und Verlustbescheinigung erreicht ein Verlust das Finanzamt nur über Ihre Erklärung, und dort gelten die Verrechnungsregeln des § 20 Abs. 6 EStG. Verluste aus Kapitalvermögen mindern nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, nicht Arbeitslohn oder Mieteinnahmen (Satz 1). Verluste aus Aktienverkäufen mindern nur Gewinne aus Aktienverkäufen (Satz 4). Was im Jahr nicht verrechnet wird, mindert die Kapitaleinkünfte der Folgejahre, und den verbleibenden Verlustvortrag stellt das Finanzamt in einem eigenen Bescheid gesondert fest (Satz 2 und 3; § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG).
Das Jahressteuergesetz 2024 (Gesetz vom 02.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) hat den 20.000-Euro-Deckel und den Sonderkreis für Termingeschäftsverluste der Veranlagungszeiträume 2021 bis 2023 (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.) ersatzlos aufgehoben, und zwar für alle noch offenen Fälle (§ 52 Abs. 28 Satz 25 EStG). Einen bestandskräftigen Bescheid rollt das nicht wieder auf. Was das für Altjahre heißt, steht auf der Seite zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften.
Das Jahr 2025 bringt 8.000 Euro Verlust aus Termingeschäften, 2.000 Euro Stillhalterprämien und 1.500 Euro Guthabenzinsen. Heute mindern die 8.000 Euro die gesamten 3.500 Euro Erträge, zu versteuern bleibt nichts, und 4.500 Euro Verlust stellt das Finanzamt für die Folgejahre gesondert fest. Nach der Regel bis 2023 hätten die Termingeschäftsverluste nur die Stillhalterprämien mindern dürfen; von den Zinsen wären nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro 500 Euro zu versteuern gewesen, und 6.000 Euro Verlust wären in den Sondertopf gewandert. Eine am 31.12.2025 offene Futures-Position mit 3.000 USD Buchverlust gehört in keine der beiden Rechnungen, sie ist noch nicht realisiert (BMF Rn. 36).
Drei Wege: von Hand, mit Steuerberatung, mit Klyris
| Weg | Was Sie tun | Was Sie bekommen |
|---|---|---|
| Von Hand | Zu jeder Schließung das älteste passende Eröffnungsgeschäft suchen, jedes Bein zum Kurs seines Handelstags umrechnen (bei Futures ein Kurs je Glattstellung), die Ergebnisse nach Ertragsart trennen, die Aufstellung schreiben. Die Paarung nach FIFO ist bei Futures und Optionen eine Konvention, keine gesetzliche Vorgabe: § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG gilt nur für Wertpapiere in Sammelverwahrung. Interactive Brokers nennt sein eigenes Feld fifoPnlRealized. | Ihre eigene Aufstellung. Die Zeit dafür wächst mit jeder Zeile des Exports. |
| Mit Steuerberatung | Den Export und Ihre Aufbereitung übergeben. Die Aufbereitung bleibt nötig, denn der Broker liefert Rohdaten ohne steuerliche Einordnung, und die Beweismittel für den Auslandssachverhalt beschaffen Sie selbst (§ 90 Abs. 2 Satz 1 AO). | Die Einordnung Ihres Einzelfalls und die längere Frist bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres (§ 149 Abs. 3 AO). |
| Mit Klyris | Die XML-Datei ablegen. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser, die Datei verlässt Ihr Gerät nicht. | Die realisierten Termin- und Stillhaltergeschäfte in Euro, dem Steuerjahr zugeordnet, mit der Herleitung Position für Position und dem Abgleich gegen das realisierte Ergebnis, das der Broker selbst ausweist. Dazu die Aufstellung fürs Finanzamt (PDF) zur Belegnachreichung, den Prüfpfad als CSV und das Steuerberater-Dossier (PDF), das den Kurzbrief mit den Rechtsgrundlagen enthält. Die Werte übertragen Sie selbst in Ihre Erklärung; Klyris übermittelt nichts an ELSTER und ist keine Steuerberatung. |
Der Abgleich mit dem Broker hat drei Stufen. Stehen openCloseIndicator und fifoPnlRealized im Export, vergleicht Klyris jedes Glattstellungsgeschäft auch dem Betrag nach mit dem Ergebnis des Brokers, in Handelswährung; die Euro-Umrechnung ist davon nicht erfasst. Fehlt nur fifoPnlRealized, prüft Klyris noch, ob zu jedem Glattstellungsgeschäft das Eröffnungsgeschäft vorliegt, vergleicht aber keine Beträge. Fehlen beide Felder, ist kein Abgleich möglich, und eine unvollständige Datei bleibt unerkannt. Verfall, Zuteilung und Ausübung von Optionen sowie Zeilen nicht modellierter Kategorien bleiben außerhalb des Abgleichs, und Klyris benennt sie als solche.
Was Klyris heute abdeckt
Am ausgereiftesten für Termingeschäfte (Futures). Optionen und Aktien sind nur teilweise abgedeckt. Nicht enthalten: Dividenden, Zinsen, ausländische Quellensteuer und Fonds (Anlage KAP-INV). Die Einordnung dieser Erträge oben ist Rechtslage zum Nachlesen; Klyris rechnet sie nicht.
Bei Optionen liest Klyris jedes Ende aus dem Export. Bei einer Ausübung oder Zuteilung bucht es kein Termingeschäft und nennt die Prämie, die in das Aktiengeschäft gehört, mit ihrem Betrag. Die Aktienseite ordnet Klyris nicht als Aktiengeschäft ein. Ergebnisse aus Aktienzeilen des Exports laufen ungetrennt in einen Topf "übrige Erträge"; Klyris teilt ihn nicht auf die Aktien-Zeilen auf, unterscheidet darin Aktien und Fondsanteile nicht, rechnet die Prämie dort nicht ein und bildet den Aktientopf nicht ab. Nur die Broker-Kategorien FUT, FOP, OPT und STK wertet Klyris aus. Zeilen anderer Kategorien sondert es vor der Zuordnung aus, benennt sie mit dem Wert laut Broker und ordnet ihnen keine steuerliche Behandlung zu. Jeder dieser Punkte steht auch im Ergebnis.
Futures, die Sie mindestens 91 Tage gehalten haben und deren Wechselkurs sich in dieser Zeit um mindestens 3 Prozent bewegt hat, kennzeichnet Klyris mit beiden Kursen und der Euro-Spanne, ohne die Zahl neu zu rechnen. Die Stillhalter-Behandlung nach BFH VIII R 27/21 für Veranlagungszeiträume bis 2023 ist nicht modelliert: Eine jahresübergreifende Position teilt Klyris nach der ab 2024 geltenden Regel auf beide Jahre auf und weist das aus.
Die Ergebnisse ordnet Klyris den Zeilen der Anlage KAP des jeweiligen Jahres zu, abgeglichen mit den amtlichen Vordrucken für 2024 und 2025. Die Aufstellung stimmt Position für Position auf den Cent mit der Zusammenfassung überein, und jede Zeile nennt die Broker-Referenz und den verwendeten EZB-Kurs.
Zum Weiterlesen: die Anleitung zur Flex Query, die Seiten zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften und zur Verlustverrechnung bei Optionen und die Übersicht aller Anleitungen.
Probieren Sie es mit Ihrer eigenen Datei oder mit Beispieldaten. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.
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Rechtsgrundlagen
Die Grundlagen zum Nachlesen. Die Angaben beziehen sich auf Kapitalvermögen im Privatvermögen.
- § 32d Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, Abs. 3 EStG
- Der Steuersatz von 25 Prozent auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und die Ermäßigung bei Kirchensteuerpflicht. Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben; die Steuer darauf setzt das Finanzamt fest.
- § 32d Abs. 5 EStG
- Anrechnung ausländischer Steuer in der Veranlagung: die festgesetzte und gezahlte, um einen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer, höchstens 25 Prozent des einzelnen Kapitalertrags.
- § 3 Abs. 3 Satz 2 und § 4 Satz 1 SolzG 1995
- Auf die Einkommensteuer nach § 32d Abs. 3 EStG wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent unabhängig von der Freigrenze erhoben.
- § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 9 und 11 EStG; § 44 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Nr. 1 EStG (i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG)
- Der Steuerabzug auf Stillhalterprämien, Aktienveräußerungen und Termingeschäfte ist Sache der inländischen auszahlenden Stelle, also eines inländischen Kredit-, Finanzdienstleistungs- oder Wertpapierinstituts. Ein ausländischer Broker ohne inländische Zahlstelle ist keine solche Stelle.
- § 43a Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 EStG
- Die Verlustverrechnung im Kalenderjahr und die Verlustbescheinigung auf Verlangen sind Aufgaben der auszahlenden Stelle; ohne inländische Stelle gibt es weder Verlusttöpfe noch Verlustbescheinigung.
- § 44a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG
- Ein Freistellungsauftrag richtet sich an die zum Steuerabzug verpflichtete Stelle. Bei einem ausländischen Broker gibt es sie nicht; der Sparer-Pauschbetrag wird erst in der Veranlagung abgezogen (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG).
- § 45a Abs. 2 Satz 1 EStG
- Die Steuerbescheinigung nach amtlichem Muster stellen der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle aus; von einem ausländischen Broker kommt keine.
- § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Nr. 7 und Nr. 11 EStG
- Dividenden, Zinsen und Stillhalterprämien als Einkünfte aus Kapitalvermögen; im Glattstellungsgeschäft gezahlte Prämien für Zahlungen ab dem Veranlagungszeitraum 2024 im Zahlungsjahr als negative Einnahmen.
- § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG
- Der Gewinn aus der Veräußerung von Aktien (Nr. 1) und aus Termingeschäften (Nr. 3 Buchst. a Differenzausgleich, Buchst. b Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments).
- § 20 Abs. 4 Satz 1, Satz 5 und Satz 7 EStG
- Gewinnermittlung. Bei Fremdwährungsgeschäften sind Erlös und Anschaffungskosten jeweils zum Zeitpunkt ihres Geschäfts in Euro umzurechnen; bei Termingeschäften ist der Gewinn der Differenzausgleich abzüglich der unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen. Die FIFO-Fiktion in Satz 7 gilt nur für Wertpapiere in Sammelverwahrung; bei Futures und Optionen ist die Paarung von Eröffnung und Schließung eine Konvention.
- § 20 Abs. 6 Satz 1 bis 4 EStG; § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG
- Der allgemeine Verrechnungskreis, der Verlustvortrag in die Folgejahre mit gesonderter Feststellung, und der eigene Kreis für Verluste aus Aktienveräußerungen.
- § 20 Abs. 9 Satz 1 und 2 EStG
- Kein Abzug tatsächlicher Werbungskosten; Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Laufende Gebühren, Verwahrentgelte, Soll- und Marginzinsen mindern die Erträge nicht (BMF vom 14.05.2025, Rn. 150; BFH VIII R 13/13).
- Jahressteuergesetz 2024, Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387); § 52 Abs. 28 Satz 25 EStG
- Hebt den 20.000-Euro-Deckel und den Sonderkreis für Termingeschäftsverluste (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F.) ersatzlos auf, anwendbar in allen noch offenen Fällen.
- § 16 Abs. 1 InvStG
- Erträge aus Investmentfonds und den meisten ETF sind Investmenterträge und gehören in die Anlage KAP-INV, nicht zu den Dividenden.
- Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA-USA
- US-Quellensteuer auf Portfoliodividenden höchstens 15 Prozent; mehr einbehaltene Steuer ist nicht anrechenbar, sondern in den USA zurückzufordern.
- § 68b EStDV
- Die Höhe der ausländischen Einkünfte und die Festsetzung und Zahlung ausländischer Steuern sind durch Urkunden nachzuweisen; für fremdsprachige Urkunden kann eine beglaubigte Übersetzung verlangt werden.
- § 90 Abs. 2 Satz 1 AO; § 97 Abs. 1 Satz 1 AO
- Bei Auslandssachverhalten klären die Beteiligten den Sachverhalt auf und beschaffen die Beweismittel selbst; Urkunden sind der Finanzbehörde auf Verlangen vorzulegen.
- § 149 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 AO
- Abgabe spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres; bei Erstellung durch eine steuerberatende Person bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres, vorbehaltlich des Absatzes 4.
- BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BStBl 2025 I S. 1330)
- Rn. 36: Futures als ein Differenzausgleich bei Glattstellung oder Fälligkeit. Rn. 22, 26, 29 und 33: Ausübung und Zuteilung mit Lieferung. Rn. 27 und 32: wertloser Verfall. Rn. 85: Umrechnung zum Handelstag. Rn. 247: Devisenbriefkurs für den inländischen Steuerabzug; der EZB-Referenzkurs ist eine Klyris-Konvention. Rn. 148 und 120 bis 122: Anrechnung ausländischer Steuer.
- BFH, Urteil vom 02.08.2022, VIII R 27/21 (BStBl II 2023, 559)
- Für Veranlagungszeiträume bis 2023: der Glattstellungsaufwand mindert die Stillhalterprämie im Jahr ihrer Vereinnahmung; für Zahlungen ab 2024 durch das JStG 2024 überholt.
- BFH, Urteil vom 12.01.2016, IX R 48/14 (BStBl II 2016, 456)
- Der wertlose Verfall einer gekauften Option führt zu einem Verlust aus einem Termingeschäft; die Prämie ist abziehbar.
Klyris is a software tool, not tax advice.
Diese Seite beschreibt die allgemeine Rechtslage, Rechtsstand September 2026, nicht Ihre persönliche steuerliche Situation. Wie ein einzelnes Geschäft bei Ihnen einzuordnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel besprechen Sie das mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.