FIFO bei Optionen und Futures: welche Position als zuerst geschlossen gilt
Wer mehrere Kontrakte derselben Serie hält und nur einen Teil davon schließt, muss wissen, welcher Kontrakt als geschlossen gilt. Für Wertpapiere in Sammelverwahrung gibt das Gesetz die Antwort vor: Die zuerst gekauften gelten als zuerst verkauft (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Für Futures und Optionen nennt § 20 EStG keine Reihenfolge. Klyris ordnet dort nach FIFO zu und sagt das in seinem Steuerberater-Kurzbrief so.
Diese Seite erklärt, wo FIFO im Gesetz steht, warum Termingeschäfte anders liegen, wie Klyris und der Broker zuordnen und warum das am Jahresende zählt.
Was FIFO heißt und wo das Gesetz es vorschreibt
FIFO steht für first in, first out: Die älteste offene Position gilt als die zuerst geschlossene. Im § 20 EStG ordnet nur ein Satz diese Reihenfolge an. Für vertretbare Wertpapiere in Sammelverwahrung im Sinne des § 5 DepotG "ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden" (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG).
Der Satz ist eine Fiktion; nach dem tatsächlich verkauften Stück fragt er nicht. Die Finanzverwaltung wendet die Fiktion je Depot an; Einzelweisungen des Kunden sind steuerlich unbeachtlich (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 97).
Bei Aktien: Sie kaufen im Januar 10 Aktien zu 50 Euro, im März 10 weitere zu 70 Euro und verkaufen im Juni 10 Stück zu 80 Euro. Das Gesetz unterstellt, dass die Januar-Aktien verkauft wurden: 10 x (80 - 50) = 300 Euro Gewinn; die März-Aktien bleiben im Bestand. Ohne die Fiktion stünde die Wahl zwischen 300 und 100 Euro offen.
Warum Termingeschäfte anders liegen
Ein Future und eine Option sind Termingeschäfte (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG, der Verkauf einer gekauften Option Buchst. b); der Gewinn ist der Differenzausgleich abzüglich der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (§ 20 Abs. 4 Satz 5 EStG). Ein börsengehandelter Future oder eine börsengehandelte Option ist ein Vertrag, kein sammelverwahrtes Wertpapier; § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG spricht sie nicht an. Auch das BMF-Schreiben vom 14.05.2025 nennt für Termingeschäfte keine Reihenfolge; seine Fifo-Randnummern (Rn. 97 bis 99) gelten Wertpapieren. Welche Eröffnung zu welcher Schließung gehört, ist bei Futures und Optionen deshalb eine Konvention. Klyris verwendet FIFO und nennt es so.
Bei Futures legt die Verwaltung den Zeitpunkt fest: Sie fasst die während der Laufzeit geleisteten Zahlungen (die Variation Margin) zusammen und erfasst sie im Zeitpunkt der Fälligkeit oder der Glattstellung als einen Differenzausgleich (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 36). Das Jahr eines Futures-Ergebnisses steht damit mit der Schließung fest, gleich welchem Lot sie zugeordnet wird.
Wie Klyris zuordnet
Klyris führt je Instrument eine Warteschlange. Ein Instrument ist eine Kontraktserie: bei Optionen Symbol, Verfall, Call oder Put, Basispreis, Multiplikator und Währung; bei Futures Symbol, Multiplikator und Währung.
Ein Eröffnungsgeschäft legt ein Lot an. Ein Geschäft in die Gegenrichtung schließt zuerst das älteste offene Lot; deckt es mehrere Lots, teilt Klyris es auf, und jedes Teilstück ist eine eigene realisierte Zeile. Übersteigt es den Bestand, eröffnet der Überschuss ein neues Lot in der Gegenrichtung, bei Long- wie bei Short-Positionen.
Aus dem Test der Engine, ohne Gebühren, Multiplikator 1: Sie kaufen 2 Kontrakte zu 100 und danach 1 Kontrakt zu 110, beide Lots derselben Serie, und verkaufen dann 3 Kontrakte zu 120. Klyris weist zwei realisierte Zeilen aus, jede mit der Broker-Referenz ihres Eröffnungs- und ihres Schließungsgeschäfts: 2 Kontrakte, eröffnet zu 100, geschlossen zu 120, Ergebnis +40; 1 Kontrakt, eröffnet zu 110, geschlossen zu 120, Ergebnis +10.
Am Ende der Daten noch offene Lots bilden den Bestand (Offene Positionen). Er fließt nicht in die Werte ein; die Prämie einer noch offenen Stillhalterposition ist trotzdem bereits im Jahr ihres Zuflusses erfasst. Bei einer Ausübung oder Zuteilung verbraucht Klyris ebenfalls das älteste Lot, bucht aber kein Termingeschäft; die Enden einer Option erklärt die Seite zur Verlustverrechnung bei Optionen.
Was der Broker selbst ausweist: fifoPnlRealized
Interactive Brokers kann im Flex-Export zu jedem Geschäft ein realisiertes Ergebnis ausweisen, im optionalen Feld fifoPnlRealized, das in die Feldauswahl der Flex Query gehört. Klyris vergleicht damit sein eigenes Ergebnis für jedes Glattstellungsgeschäft der ausgewerteten Kategorien, in Handelswährung, mit einer Toleranz von 0,01 je Geschäft. Auf dem Export, mit dem Klyris entwickelt wurde, stimmen beide je Symbol und je Glattstellungsgeschäft auf den Cent überein. Verfall, Zuteilung und Ausübung bleiben außerhalb des Abgleichs, weil der Broker die Prämie dort nach US-Praxis in den gelieferten Basiswert einrechnet.
Stimmt der Abgleich, paart Klyris dieselben Lots wie der Broker, und die Datei ist vollständig. Beginnt der Export erst nach dem Eröffnungsgeschäft, findet FIFO zur Schließung kein Lot, bucht sie als neue Position, und ihr Ergebnis fehlt in den Zahlen. Die Vorschau nennt dann die Ursache, fast immer ein zu spät beginnender Exportzeitraum; wie Sie ihn richtig wählen, steht in der Anleitung zur Flex Query. Fehlt fifoPnlRealized, bleibt nur der Abgleich über die Kennung openCloseIndicator, ohne Vergleich der Beträge; fehlen beide Felder, ist kein Broker-Abgleich möglich, und eine unvollständige Datei bleibt unerkannt.
Die Steuerfrage entscheidet der Abgleich nicht: Dieselbe Reihenfolge bei Broker und Klyris macht sie nicht zur Rechtsregel.
Warum die Reihenfolge am Jahresende zählt
Ein Termingeschäft gehört in das Jahr seines Glattstellungsgeschäfts. Über einen vollständig geschlossenen Bestand ändert die Reihenfolge das Gesamtergebnis in Handelswährung nicht; sie verschiebt nur, welches Jahr welchen Teil trägt und welche Kontrakte am 31.12. als offen gelten.
Gekaufte Calls einer Serie, in Euro gehandelt, ohne Gebühren. Im November 2025 kaufen Sie 3 Kontrakte zu je 300 Euro, im Dezember 2025 einen weiteren zu 500 Euro. Am 20. Dezember 2025 verkaufen Sie 2 Kontrakte zu je 600 Euro, im Januar 2026 die restlichen 2 zu je 600 Euro. Nach FIFO schließt der Dezember-Verkauf zwei der drei November-Kontrakte: 2 x (600 - 300) = 600 Euro Gewinn aus Termingeschäften im Veranlagungszeitraum 2025. Der Januar-Verkauf bringt (600 - 300) + (600 - 500) = 400 Euro für 2026.
| Reihenfolge | VZ 2025 | VZ 2026 | Offen am 31.12.2025 |
|---|---|---|---|
| FIFO (zuerst gekauft, zuerst verkauft) | 600 Euro | 400 Euro | ein November-Kontrakt (300) und der Dezember-Kontrakt (500) |
| Umgekehrt (zuletzt gekauft, zuerst verkauft) | 400 Euro | 600 Euro | zwei November-Kontrakte (je 300) |
Gesamt: in beiden Fällen 1.000 Euro.
In fremder Währung rechnen Sie Einnahmen und Anschaffungskosten je zum Zeitpunkt des Geschäfts in Euro um (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG; maßgeblich ist der Handelstag, BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 85). Klyris rechnet jedes Bein zum EZB-Referenzkurs seines Tages um, bei Futures die Nettodifferenz einmal zum Kurs des Schließungstags. Der EZB-Referenzkurs ist eine gekennzeichnete Klyris-Konvention; das BMF-Schreiben nennt beim Kapitalertragsteuerabzug den Devisenbriefkurs (Rn. 247). Das unveränderte Gesamtergebnis gilt deshalb für die Handelswährung; in Euro kann bei Futures ein kleiner Kursbetrag hinzukommen.
Den früheren 20.000-Euro-Deckel für Termingeschäftsverluste und seinen Wegfall für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2023 erklärt die Seite zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften.
Stillhalter: die Jahre stehen fest, die Paarung nicht
Die Stillhalterprämie ist im Jahr ihres Zuflusses Einnahme (§ 20 Abs. 1 Nr. 11, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG); die für den Rückkauf gezahlte Prämie ist im Zeitpunkt der Zahlung eine negative Einnahme (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG in der Fassung des JStG 2024, ab dem Veranlagungszeitraum 2024). Klyris bucht genauso, auch bei einer am Jahresende noch offenen Stillhalterposition. Die Paarung verschiebt bei Stillhaltergeschäften also keinen Betrag zwischen den Jahren; FIFO entscheidet nur, welche Prämie in der Aufstellung neben welchem Rückkauf steht und welche geschriebene Option am 31.12. im Bestand geführt wird.
Ohne Gebühren: Sie schreiben im November 2025 einen Put und erhalten 800 Euro Prämie, im Dezember 2025 einen zweiten Put derselben Serie für 600 Euro. Im Januar 2026 kaufen Sie einen der beiden für 1.000 Euro zurück, der andere bleibt offen. Für 2025 stehen 1.400 Euro Stillhalterprämien in der Erklärung, für 2026 1.000 Euro negative Einnahme. Ob der Rückkauf dem November-Put (FIFO) oder dem Dezember-Put zugeordnet wird, ändert an diesen Jahreswerten nichts.
Für Veranlagungszeiträume bis 2023 saldiert der Bundesfinanzhof eingeräumte Option und Glattstellungsgeschäft im Jahr der Vereinnahmung (Urteil vom 02.08.2022, VIII R 27/21). Klyris modelliert diese frühere Behandlung nicht und warnt für diese Jahre.
Was Sie Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater mitgeben
Wer die Konvention beurteilen soll, braucht vier Dinge.
- Die Konvention selbst. Der Steuerberater-Kurzbrief im Steuerberater-Dossier nennt die Lot-Zuordnung als FIFO je Instrument, sagt, dass die gesetzliche Fiktion nur für Wertpapiere gilt, führt FIFO bei Termingeschäften mit dem Status Konvention (im Unterschied zu einer gegen die Primärquelle bestätigten Fundstelle) und bittet darum, die Konventionen zu bestätigen oder zu korrigieren.
- Beide Broker-Referenzen je Zeile. Jede realisierte Zeile nennt die Transaktionsnummer ihres Eröffnungs- und ihres Schließungsgeschäfts, in der Aufstellung, in der CSV-Datei und in den PDFs; eine andere Zuordnung ließe sich damit von Hand nachvollziehen.
- Der Bestand zum Stichtag. Er zeigt, welche Lots FIFO offen gelassen hat, mit Richtung, Anzahl, Eröffnungsdatum und Eröffnungsbetrag in Euro.
- Der Broker-Abgleich. Er sagt, ob jedes Glattstellungsgeschäft mit dem vom Broker ausgewiesenen Ergebnis übereinstimmt, und auch, wenn er nicht möglich war.
Ob FIFO in Ihrem Fall anerkannt wird, entscheidet weder diese Seite noch Klyris. Das gehört auf den Tisch Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters.
Was das für Ihre Anlage KAP heißt
Klyris nimmt Ihren Flex-Query-Export von Interactive Brokers, paart Eröffnung und Schließung je Instrument nach FIFO, rechnet zu EZB-Referenzkursen in Euro um und ordnet jedes Ergebnis seinem Steuerjahr und den Zeilen der Anlage KAP des jeweiligen Jahres zu, abgeglichen mit den amtlichen Vordrucken für VZ 2024 und VZ 2025. Die Herleitung steht Position für Position daneben; die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.
Probieren Sie es mit Ihrer eigenen Datei oder mit Beispieldaten. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.
Zur Live-VorschauLassen Sie Ihre Zuordnung aus dem Broker-Export rechnen
Am ausgereiftesten für Termingeschäfte (Futures). Optionen und Aktien sind nur teilweise abgedeckt. Nicht enthalten: Dividenden, Zinsen, ausländische Quellensteuer und Fonds (Anlage KAP-INV). Klyris ordnet jede Position so zu, wie oben beschrieben. Bei einer Ausübung oder Zuteilung bucht es kein Termingeschäft und nennt die Prämie, die in das Aktiengeschäft gehört, mit ihrem Betrag. Die Aktienseite selbst rechnet Klyris derzeit nicht, und die Prämie rechnet es dort auch nicht ein.
Klyris kostet €249 je Steuerjahr. Derzeit gebe ich 10 Plätze kostenfrei ab, für ein Steuerjahr Ihrer Wahl. Im Gegenzug wünsche ich mir eine Rückmeldung. Tragen Sie sich ein, dann melde ich mich persönlich.
Rechtsgrundlagen
Die Grundlagen zum Nachlesen. Die Angaben beziehen sich auf Termingeschäfte und Optionen im Privatvermögen.
- § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG
- Die FIFO-Fiktion des Gesetzes: Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 DepotG anvertraut sind, gelten die zuerst angeschafften als zuerst veräußert. Termingeschäfte nennt der Satz nicht; für Futures und Optionen ist die Reihenfolge der Zuordnung eine Konvention.
- § 5 DepotG
- Sammelverwahrung: Der Verwahrer vertraut vertretbare Wertpapiere, die dafür zugelassen sind, einer Wertpapiersammelbank zur Sammelverwahrung an. Auf diesen Begriff verweist § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG.
- § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG
- Buchstabe a: Termingeschäfte mit Differenzausgleich, darunter Futures sowie Barausgleich und wertloser Verfall von Optionen. Buchstabe b: die Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments, also der Verkauf einer gekauften Option.
- § 20 Abs. 4 Satz 1 und Satz 5 EStG
- Gewinnermittlung. Satz 1: Bei Geschäften in fremder Währung werden die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umgerechnet. Satz 5: Bei einem Termingeschäft ist der Gewinn der Differenzausgleich abzüglich der Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang.
- § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG
- Stillhalterprämien sind Einkünfte aus Kapitalvermögen; die im Glattstellungsgeschäft gezahlte Prämie ist im Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahme zu berücksichtigen (Fassung des JStG 2024, ab dem Veranlagungszeitraum 2024). Die Jahreszuordnung beim Stillhalter folgt daraus, nicht aus der Lot-Zuordnung.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG
- Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind. Die Stillhalterprämie gehört damit in das Jahr der Einräumung.
- BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (BStBl 2025 I S. 1330)
- Rn. 97 bis 99 behandeln die Fifo-Methode für Wertpapiere (bezogen auf das einzelne Depot, Einzelweisungen des Kunden sind unbeachtlich, auch bei Streifbandverwahrung); für Termingeschäfte nennt das Schreiben keine Reihenfolge. Rn. 36: Bei Futures werden die während der Laufzeit geleisteten Zahlungen zusammengefasst und im Zeitpunkt der Fälligkeit oder Glattstellung als ein Differenzausgleich erfasst; Rn. 37 erstreckt das auf Forwards. Rn. 85: Für die Umrechnung ist der Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses maßgeblich, also der Handelstag. Rn. 247 nennt im Abschnitt zum Kapitalertragsteuerabzug den Devisenbriefkurs am Tag des Zuflusses.
- BFH, Urteil vom 02.08.2022, VIII R 27/21
- Für Veranlagungszeiträume bis 2023: Der Glattstellungsaufwand mindert die Stillhalterprämie rückwirkend im Jahr ihrer Vereinnahmung. Für Zahlungen ab 2024 durch das JStG 2024 überholt; Klyris modelliert die frühere Behandlung nicht.
Klyris is a software tool, not tax advice.
Diese Seite beschreibt die allgemeine Rechtslage mit Stand September 2026, nicht Ihre persönliche steuerliche Situation. Ob die FIFO-Zuordnung bei Ihren Termingeschäften anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel besprechen Sie das mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.